Betreuungsbehörde
Information und Beratung zum Betreuungsrecht sowie zu betreuungsvermeidenden Maßnahmen wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung.
Die Betreuungsbehörde informiert und berät Sie zu allen Fragen rund um Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und rechtliche Betreuung. Ziel ist es, frühzeitig Vorsorge zu treffen und auch für den Fall eigener Entscheidungsunfähigkeit klare Regelungen zu schaffen.
Mit einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer in Ihrem Namen handeln darf und welche medizinischen Behandlungen Ihren Wünschen entsprechen. So schaffen Sie Klarheit und entlasten Ihre Angehörigen oder nahestehenden Personen im Notfall.
Wenn keine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung vorliegt und eigene Angelegenheiten nicht mehr selbst geregelt werden können, entscheidet das Betreuungsgericht über eine rechtliche Betreuung. Diese kann ehrenamtlich oder beruflich geführt werden. Eine geeignete ehrenamtliche Betreuung, zum Beispiel durch Angehörige oder Bekannte, hat dabei Vorrang. Die Betreuungsbehörde informiert über den Ablauf des Verfahrens sowie über ehrenamtliche und berufliche Betreuungsmöglichkeiten.
Darüber hinaus können Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gegen Gebühr beglaubigt werden. Ergänzend bietet die Betreuungsbehörde kostenfreie Informationsveranstaltungen für Einrichtungen und Institutionen an. Die persönliche Beratung ist kostenlos und erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.
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Mit einer Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer in Ihrem Namen handeln darf und welche medizinischen Behandlungen Ihren Wünschen entsprechen. So schaffen Sie Klarheit und entlasten Ihre Angehörigen oder nahestehenden Personen im Notfall.
Wenn keine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung vorliegt und eigene Angelegenheiten nicht mehr selbst geregelt werden können, entscheidet das Betreuungsgericht über eine rechtliche Betreuung. Diese kann ehrenamtlich oder beruflich geführt werden. Eine geeignete ehrenamtliche Betreuung, zum Beispiel durch Angehörige oder Bekannte, hat dabei Vorrang. Die Betreuungsbehörde informiert über den Ablauf des Verfahrens sowie über ehrenamtliche und berufliche Betreuungsmöglichkeiten.
Darüber hinaus können Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gegen Gebühr beglaubigt werden. Ergänzend bietet die Betreuungsbehörde kostenfreie Informationsveranstaltungen für Einrichtungen und Institutionen an. Die persönliche Beratung ist kostenlos und erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung.
Angebotsformat
Einzelsetting
Durchführungsort
Aufsuchend, Beratungsstelle, Sonstiges
Stadtbezirk
SB 1, SB 2, SB 3, SB 4, SB 5, SB 6, SB 7, SB 8, SB 9, SB 10
Stadtteile
alle Stadtteile
Zielgruppe
18-26 Jahre, 27-66 Jahre, 67+ Jahre, Angehörige und Fachkräfte
Geplante Laufzeit
Unbefristet
Evaluation des Angebots
Nein
Trägerkategorie
Städtisch
Träger
Betreuungsbehörde
Willi-Becker-Allee 7
40227 Düsseldorf
Willi-Becker-Allee 7
40227 Düsseldorf
Ansprechpartner*in