Düsseldorf – Nähe trifft Freiheit
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Grundsicherung in besonderen Wohnformen

Menschen mit Behinderung, die in besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe leben

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sachgebietes Grundsicherung in besonderen Wohnformen sind zuständig für die Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen nach dem
3. und 4. Kapitel des SGB XII. Die Antragsbearbeitung bezieht sich auf Menschen mit Behinderungen, die gleichzeitig Leistungen der Eingliederungshilfe in besonderen Wohnformen, im Betreuten Wohnen oder in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung erhalten.

Die Grundlage bilden die Regelungen des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) und des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX).
Zu den Aufgaben der Grundsicherung in besonderen Wohnformen gehören insbesondere:
- Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen nach dem 3. und 4. Kapitel des SGB XII
- Beratung hilfesuchender Menschen, Angehöriger und gesetzlicher Vertretungen
- Zusammenarbeit mit internen und externen Partner*innen
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Angebotsformat
Sonstiges
Durchführungsort
Sonstiges
Stadtbezirk
Überregional
Stadtteile
Überregional
Zielgruppe
18-26 Jahre und 27-66 Jahre
Geplante Laufzeit
Unbefristet
Evaluation des Angebots
Ja
Trägerkategorie
Städtisch
Träger
Amt für Soziales und Jugend
Willi-Becker-Allee 8
40200 Düsseldorf
Ansprechpartner*in
Grundsicherung in besonderen Wohnformen
grundsicherungbwf@duesseldorf.de
0211 89-91
Weitere Informationen