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Kinderschutzdienst
Meldungen zu gewichtigen Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung
Konzeptionelle Kurzbeschreibung des Angebots des Kinderschutzdienstes der Landeshauptstadt Düsseldorf im Amt für Soziales und Jugend
Der Kinderschutzdienst der Landeshauptstadt Düsseldorf im Amt für Soziales und Jugend hat die Aufgabe, den Schutz und das Wohl von Kindern und Jugendlichen in der Stadt sicherzustellen. Ziel ist es, bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdung schnell, professionell und kindorientiert zu handeln, um die betroffenen Kinder bestmöglich zu unterstützen und zu schützen.
Gesetzliche Grundlagen:
Das Angebot basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des § 8a SGB VIII, der die Inobhutnahme und den Schutz von Kindern bei akuter Gefährdung regelt, sowie auf § 8b SGB VIII, der die Beratung und Unterstützung bei Kindeswohlgefährdung beschreibt. Diese Paragraphen bilden die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Kinderschutzdienstes und gewährleisten eine rechtssichere sowie kindorientierte Intervention.
Ablauf des Angebots:
1. Meldung und Erstaufnahme:
Eltern, Fachkräfte oder andere Personen können Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung melden. Diese Meldungen werden im Kinderschutzdienst aufgenommen und geprüft.
2. Fallprüfung und Einschätzung:
Das Team bewertet die Situation anhand festgelegter Kriterien, um die Dringlichkeit und den Handlungsbedarf zu bestimmen. Dabei wird die Gefährdungslage genau analysiert.
3. Maßnahmenplanung:
Je nach Einschätzung werden geeignete Maßnahmen eingeleitet. Das reicht von Beratung und Unterstützung der Familien bis hin zu Schutzmaßnahmen wie Inobhutnahmen gemäß § 8a SGB VIII. Bei Bedarf erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen, wie Jugendämtern, Beratungsstellen oder Polizei.
4. Beratung nach § 8b SGB VIII:
Das Angebot umfasst auch die Beratung und Unterstützung von Familien, die Hinweise auf eine Gefährdung haben, um präventiv und frühzeitig Hilfen anzubieten und eine Gefährdung abzuwenden.
5. Dokumentation und Qualitätssicherung:
Alle Maßnahmen und Entscheidungen werden sorgfältig dokumentiert. Das Team arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der Abläufe, um eine hohe Qualität der Arbeit sicherzustellen.
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Der Kinderschutzdienst der Landeshauptstadt Düsseldorf im Amt für Soziales und Jugend hat die Aufgabe, den Schutz und das Wohl von Kindern und Jugendlichen in der Stadt sicherzustellen. Ziel ist es, bei Anzeichen von Kindeswohlgefährdung schnell, professionell und kindorientiert zu handeln, um die betroffenen Kinder bestmöglich zu unterstützen und zu schützen.
Gesetzliche Grundlagen:
Das Angebot basiert auf den gesetzlichen Vorgaben des § 8a SGB VIII, der die Inobhutnahme und den Schutz von Kindern bei akuter Gefährdung regelt, sowie auf § 8b SGB VIII, der die Beratung und Unterstützung bei Kindeswohlgefährdung beschreibt. Diese Paragraphen bilden die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Kinderschutzdienstes und gewährleisten eine rechtssichere sowie kindorientierte Intervention.
Ablauf des Angebots:
1. Meldung und Erstaufnahme:
Eltern, Fachkräfte oder andere Personen können Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung melden. Diese Meldungen werden im Kinderschutzdienst aufgenommen und geprüft.
2. Fallprüfung und Einschätzung:
Das Team bewertet die Situation anhand festgelegter Kriterien, um die Dringlichkeit und den Handlungsbedarf zu bestimmen. Dabei wird die Gefährdungslage genau analysiert.
3. Maßnahmenplanung:
Je nach Einschätzung werden geeignete Maßnahmen eingeleitet. Das reicht von Beratung und Unterstützung der Familien bis hin zu Schutzmaßnahmen wie Inobhutnahmen gemäß § 8a SGB VIII. Bei Bedarf erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit anderen Fachstellen, wie Jugendämtern, Beratungsstellen oder Polizei.
4. Beratung nach § 8b SGB VIII:
Das Angebot umfasst auch die Beratung und Unterstützung von Familien, die Hinweise auf eine Gefährdung haben, um präventiv und frühzeitig Hilfen anzubieten und eine Gefährdung abzuwenden.
5. Dokumentation und Qualitätssicherung:
Alle Maßnahmen und Entscheidungen werden sorgfältig dokumentiert. Das Team arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der Abläufe, um eine hohe Qualität der Arbeit sicherzustellen.
Angebotsformat
Sonstiges
Durchführungsort
Aufsuchend
Stadtbezirk
SB 1, SB 2, SB 3, SB 4, SB 5, SB 6, SB 7, SB 8, SB 9, SB 10, Überregional
Stadtteile
alle Stadtteile sowie Überregional
Zielgruppe
0-17 Jahre, (werdende) Eltern, Angehörige und Fachkräfte
Angebot besteht seit
01.08.2022
Geplante Laufzeit
Unbefristet
Evaluation des Angebots
In Planung
Trägerkategorie
Städtisch
Träger
Stadtverwaltung Düsseldorf
Amt für Soziales und Jugend
Kinderschutzdienst
Bogenstraße 39
40227 Düsseldorf
Amt für Soziales und Jugend
Kinderschutzdienst
Bogenstraße 39
40227 Düsseldorf
Ansprechpartner*in
Weitere Informationen
Erreichbarkeit zu jeder Zeit - 24/7
Telefon: 02118992400
E-Mail: Kinderschutzdienst@duesseldorf.de
Webseite:https://www.duesseldorf.de/familie/kinderschutz
Telefon: 02118992400
E-Mail: Kinderschutzdienst@duesseldorf.de
Webseite:https://www.duesseldorf.de/familie/kinderschutz